Verein Plotthound Deutschland e.V.

Ordnung für Gebühren und Aufwandsentschädigungen
Stand: 1. Oktober 2022

  • 1 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 beträgt jährlich € 25,-. Er wird zu Beginn des Kalenderjahres eingezogen.

  • 2 Gebühren

Für die Leistungen des Vereins Plotthound Deutschland e. V. werden folgende Gebühren erhoben:

1. Einmalige Aufnahmegebühr:           

10 € pro Mitglied.

2. Wurfabnahme mit oder ohne Tätowierung incl. Ausstellung und Übergabe der Ahnentafeln und Eintragung ins Zuchtbuch:

20 € pro ausgestellter Ahnentafel.

3. Prüfungsgebühr Jugendsichtung:
Mitglieder:                 keine Gebühr
Nichtmitglieder:        35 €

4. Bestätigung von Leistungsnachweis „Schwarzwild-Bewegungsjagd“  15 € pro Hund.

  • 3 Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen

Für Reisen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Vorstand (§ 7 der Satzung „Erweiterter Vorstand“), als Prüfer oder im Auftrag des Vorstands werden auf Antrag Fahrtkosten in Höhe von 0,50 € / km vergütet. Ebenso werden Auslagen für Verbrauchsmaterial im Zusammenhang mit der Vereinsarbeit unter Vorlage von Belegen auf Antrag erstattet. Der Antrag ist zusammen mit den begründenden Unterlagen unter Angabe einer Bankverbindung per Post oder elektronisch innerhalb von 6 Monaten dem Schatzmeister vorzulegen.

 

Förderrichtlinie zur Unterstützung der Plotthoundzucht

Stand: 1. Oktober 2022

Der Verein Plotthound Deutschland fördert das Zuchtgeschehen im Verein. Die Leistungen werden nur an Mitglieder des Vereins Plotthound Deutschland e. V. ausbezahlt. Sie stehen unter Haushaltsvorbehalt und erfolgen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Ein Anspruch auf die Auszahlung besteht nicht. Die Ausschlussfrist beträgt 6 Monate. Der Antrag auf Zuschuss ist gemeinsam mit den begründenden Unterlagen und der Angabe einer Bankverbindung dem Vorstand vorzulegen.

  1. Erwerb von und die Zucht mit Hunden aus dem Ausland


1.1 Unterstützungsfähige Maßnahmen:

  1. Kostenbeteiligung für Erwerb und Transport eines Welpen, Junghundes oder erwachsenen Hundes aus dem Ausland.
  2. Kostenbeteiligung zur Belegung einer Hündin im Ausland.
  3. Kostenbeteiligung beim Import von gefrorenem Samen geeigneter Rüden aus dem Ausland gekoppelt mit der künstlichen Befruchtung einer hier gehaltenen Hündin.
  • Bedingungen für eine finanzielle Unterstützung:
  1. Mitgliedschaft im Verein.
  2. Der Welpe, Junghund oder erwachsene Hund ist jeweils voraussichtlich zuchttauglich bzw. nicht offensichtlich zuchtuntauglich.
  3. Samenimport und künstliche Besamung:
  • Es darf nur Samen von Rüden erworben und verwendet werden, die bereits mindestens einmal erfolgreich natürlich gedeckt haben.
  • Ebenso dürfen nur Hündinnen besamt werden, die mindestens einmal erfolgreich natürlich aufgenommen haben.
  1. Erwerb und Transport eines Welpen, Junghundes oder erwachsenen Hundes, die Belegung einer Hündin bzw. der Erwerb von gefrorenem Samen geeigneter Rüden erfolgt aus einem Land außerhalb Deutschlands.
  2. Es werden max. 70% der nachgewiesenen Kosten erstattet, gedeckelt auf folgende Maximalbeträge:
  • Import eines Welpen und Junghundes (Alter bis 18 Monate): bis 1.000 €
  • Import eines erwachsenen Hundes: bis 2.000 €
  • Belegung einer Hündin: bis 1.000 €
  • Import von Samen/künstliche Befruchtung: 1.000 €
  1. Bei Bewilligung des Antrags erhält der Antragssteller 50% des festgestellten Unterstützungsbetrags sofort.
  2. Die Auszahlung des Restbetrags ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
  • Bei Hundeerwerb:
  • Vorstellung des Hundes bei einer Jugendsichtung des VPH.
  • Vorstellung des Hundes anlässlich eines Übungstages im Schwarzwildgatter unter Anwesenheit mind. eines Vorstandsmitglieds.
  • Vorlage der Ergebnisse einer Untersuchung auf HD gemäß Vereinsvorgaben.
  • Bei Belegung einer Hündin im Ausland:
  • Nachweis des erfolgreichen Hängens durch Foto und kurzer Reisebericht.
    • Nach Belegung/künstlicher Besamung der Hündin
  • Importierter Samen geht in das Eigentum des Vereins über, der insoweit für die entstehenden Kosten aufkommt und das alleinige Recht erwirbt, den Samen auch für weitere künstliche Besamungen zur Verfügung zu stellen.
  1. Die Antragstellung erfolgt vor Import des Hundes oder Samens bzw. vor
  2. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    • Herkunftsnachweis des Hundes (Ahnentafel eines anerkannten Zuchtverbandes).
    • Züchter bzw. Verkäufer des Hundes.
    • Geschätzte Reisekosten bzw. Transportkosten bei Import des Hundes bzw. Kosten für den Import des Samens.

 

  • Bewilligungsverfahren:

Nach Eingang des Antrags prüft der Zuchtwart anhand der vorgelegten Ahnentafel und Angaben zu Züchter bzw. Verkäufer die potenzielle Eignung des Hundes für die züchterische Verwendung im Verein. Wenn möglich, erfolgt vorab eine züchterische Begutachtung der infrage kommenden Hunde (incl. den vereinsinternen Maßstäben an die gesundheitlichen Anforderungen für Zuchthunde). Auf Vorschlag des Zuchtwarts beschließt der Vorstand, ob und in welcher Höhe der Hundeerwerb, der Samenimport und die künstliche Befruchtung oder die Belegung einer Hündin durch den Verein unterstützt wird.

  1. Zuschuss zu HD-Untersuchungen

    Untersuchungen auf Hüftgelenksdysplasie (HD) werden auf Antrag mit einem Betrag von 100 € bezuschusst. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist die Begutachtung des Untersuchungsergebnisses durch den vom Verein benannten Gutachter und die Vorlage der Ergebnisse an den Vorstand.
  2. Übernahme der Gebühren von Sichtungen im Schwarzwildgatter

    Der Verein übernimmt die Gebühren des Gatterbetreibers für die Sichtung von Plotthounds bei vom Verein organisierten Gatterübungstagen. Pro Hund werden die Gebühren für maximal 2 Übungstage übernommen.
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