Verein Plotthound Deutschland e.V.
Ordnung für Gebühren und Aufwandsentschädigungen
Stand: 1. Oktober 2022
- 1 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 beträgt jährlich € 25,-. Er wird zu Beginn des Kalenderjahres eingezogen.
- 2 Gebühren
Für die Leistungen des Vereins Plotthound Deutschland e. V. werden folgende Gebühren erhoben:
1. Einmalige Aufnahmegebühr:
10 € pro Mitglied.
2. Wurfabnahme mit oder ohne Tätowierung incl. Ausstellung und Übergabe der Ahnentafeln und Eintragung ins Zuchtbuch:
20 € pro ausgestellter Ahnentafel.
3. Prüfungsgebühr Jugendsichtung:
Mitglieder: keine Gebühr
Nichtmitglieder: 35 €
4. Bestätigung von Leistungsnachweis „Schwarzwild-Bewegungsjagd“ 15 € pro Hund.
- 3 Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen
Für Reisen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Vorstand (§ 7 der Satzung „Erweiterter Vorstand“), als Prüfer oder im Auftrag des Vorstands werden auf Antrag Fahrtkosten in Höhe von 0,50 € / km vergütet. Ebenso werden Auslagen für Verbrauchsmaterial im Zusammenhang mit der Vereinsarbeit unter Vorlage von Belegen auf Antrag erstattet. Der Antrag ist zusammen mit den begründenden Unterlagen unter Angabe einer Bankverbindung per Post oder elektronisch innerhalb von 6 Monaten dem Schatzmeister vorzulegen.
Förderrichtlinie zur Unterstützung der Plotthoundzucht
Stand: 1. Oktober 2022
Der Verein Plotthound Deutschland fördert das Zuchtgeschehen im Verein. Die Leistungen werden nur an Mitglieder des Vereins Plotthound Deutschland e. V. ausbezahlt. Sie stehen unter Haushaltsvorbehalt und erfolgen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Ein Anspruch auf die Auszahlung besteht nicht. Die Ausschlussfrist beträgt 6 Monate. Der Antrag auf Zuschuss ist gemeinsam mit den begründenden Unterlagen und der Angabe einer Bankverbindung dem Vorstand vorzulegen.
- Erwerb von und die Zucht mit Hunden aus dem Ausland
1.1 Unterstützungsfähige Maßnahmen:
- Kostenbeteiligung für Erwerb und Transport eines Welpen, Junghundes oder erwachsenen Hundes aus dem Ausland.
- Kostenbeteiligung zur Belegung einer Hündin im Ausland.
- Kostenbeteiligung beim Import von gefrorenem Samen geeigneter Rüden aus dem Ausland gekoppelt mit der künstlichen Befruchtung einer hier gehaltenen Hündin.
- Bedingungen für eine finanzielle Unterstützung:
- Mitgliedschaft im Verein.
- Der Welpe, Junghund oder erwachsene Hund ist jeweils voraussichtlich zuchttauglich bzw. nicht offensichtlich zuchtuntauglich.
- Samenimport und künstliche Besamung:
- Es darf nur Samen von Rüden erworben und verwendet werden, die bereits mindestens einmal erfolgreich natürlich gedeckt haben.
- Ebenso dürfen nur Hündinnen besamt werden, die mindestens einmal erfolgreich natürlich aufgenommen haben.
- Erwerb und Transport eines Welpen, Junghundes oder erwachsenen Hundes, die Belegung einer Hündin bzw. der Erwerb von gefrorenem Samen geeigneter Rüden erfolgt aus einem Land außerhalb Deutschlands.
- Es werden max. 70% der nachgewiesenen Kosten erstattet, gedeckelt auf folgende Maximalbeträge:
- Import eines Welpen und Junghundes (Alter bis 18 Monate): bis 1.000 €
- Import eines erwachsenen Hundes: bis 2.000 €
- Belegung einer Hündin: bis 1.000 €
- Import von Samen/künstliche Befruchtung: 1.000 €
- Bei Bewilligung des Antrags erhält der Antragssteller 50% des festgestellten Unterstützungsbetrags sofort.
- Die Auszahlung des Restbetrags ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Bei Hundeerwerb:
- Vorstellung des Hundes bei einer Jugendsichtung des VPH.
- Vorstellung des Hundes anlässlich eines Übungstages im Schwarzwildgatter unter Anwesenheit mind. eines Vorstandsmitglieds.
- Vorlage der Ergebnisse einer Untersuchung auf HD gemäß Vereinsvorgaben.
- Bei Belegung einer Hündin im Ausland:
- Nachweis des erfolgreichen Hängens durch Foto und kurzer Reisebericht.
- Nach Belegung/künstlicher Besamung der Hündin
- Importierter Samen geht in das Eigentum des Vereins über, der insoweit für die entstehenden Kosten aufkommt und das alleinige Recht erwirbt, den Samen auch für weitere künstliche Besamungen zur Verfügung zu stellen.
- Die Antragstellung erfolgt vor Import des Hundes oder Samens bzw. vor
- Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Herkunftsnachweis des Hundes (Ahnentafel eines anerkannten Zuchtverbandes).
- Züchter bzw. Verkäufer des Hundes.
- Geschätzte Reisekosten bzw. Transportkosten bei Import des Hundes bzw. Kosten für den Import des Samens.
- Bewilligungsverfahren:
Nach Eingang des Antrags prüft der Zuchtwart anhand der vorgelegten Ahnentafel und Angaben zu Züchter bzw. Verkäufer die potenzielle Eignung des Hundes für die züchterische Verwendung im Verein. Wenn möglich, erfolgt vorab eine züchterische Begutachtung der infrage kommenden Hunde (incl. den vereinsinternen Maßstäben an die gesundheitlichen Anforderungen für Zuchthunde). Auf Vorschlag des Zuchtwarts beschließt der Vorstand, ob und in welcher Höhe der Hundeerwerb, der Samenimport und die künstliche Befruchtung oder die Belegung einer Hündin durch den Verein unterstützt wird.
- Zuschuss zu HD-Untersuchungen
Untersuchungen auf Hüftgelenksdysplasie (HD) werden auf Antrag mit einem Betrag von 100 € bezuschusst. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist die Begutachtung des Untersuchungsergebnisses durch den vom Verein benannten Gutachter und die Vorlage der Ergebnisse an den Vorstand. - Übernahme der Gebühren von Sichtungen im Schwarzwildgatter
Der Verein übernimmt die Gebühren des Gatterbetreibers für die Sichtung von Plotthounds bei vom Verein organisierten Gatterübungstagen. Pro Hund werden die Gebühren für maximal 2 Übungstage übernommen.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN:
Wie weit jagen Plotts?
Plotthounds sind Bracken, die eine angenommene Fährte ausdauernd und lautgebend folgen. Sie suchen und verfolgen das Wild weiträumig und legen auf diese Jagd oft 10 km oder mehr innerhalb einer Bewegungsjagd zurück. Sie verfügen über einen guten Orientierungssinn und jagen zeitlich und räumlich vergleichbar zu einem weitjagenden einheimischen Stöberhund.
Ist der Plotthound auch als Schweißhund einsetzbar?
Ja, sofern spezialisiert ausgebildet und eingesetzt, ist der Plotthound auch als Schweißhund einsetzbar. Im Vergleich zu den einheimischen Schweißhunderassen besticht er neben gleichwertiger Nasenleistung durch einen gesicherten Laut und seinen angewölften Hetzwille.
Wie groß werden Plotts?
Plotthounds erreichen ein Stockmaß von im Durchschnitt ca. 60 cm, vergleichbar mit kontinentalen Vorstehhundrassen. (Link zu Zuchtordnung).
Ist der Plotthound eine eigene Jagdhunderasse und ist er durch den Jagdgebrauchshundverband anerkannt?
Der Plotthound ist eine seit über 100 Jahren reinrassig gezüchtete Jagdhunderasse und in ihrer Heimat durch die beiden nordamerikanischen zuchtbuchführenden Dachverbände American Kennel Club (AKC) und United Kennel Club (UKC) anerkannt. Die Rasse besitzt jedoch keine Anerkennung durch die Federation International Cynologique (FCI). Obwohl als reinrassige Jagdhunderasse international anerkannt, wird sie wegen der fehlenden FCI-Anerkennung durch den Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) und den JGHV nicht anerkannt.
Wie sieht das Prüfungswesen im Verein aus?
Der Verein Plotthound Deutschland konzentriert sich auf die Prüfung der züchterischen Eignung der Hunde. Hierzu dient die Jugendsichtung im Alter von 7 Monaten bis 24 Minuten in der das Wesen und der Formwert der Hunde ermittelt wird. Für die finale Zuchtzulassung sind Leistungsnachweise aus der Jagdpraxis sowie Sichtungen anlässlich von Übungen in offiziell anerkannten Schwarzwildübungsgattern Voraussetzung. Prüfungen zur Erlangung der gesetzlichen jagdlichen Brauchbarkeit führt der Verein selbst nicht durch.
Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 DSGVO
- Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne des Artikel 13 Abs. 1 Buchst. a) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist
Plotthound Deutschland e.V.
Vorstand i.S.d. § 26 BGB:
1. Vorsitzender: Stefan Tluczykont, Forstgasse 7, 89134 Blaustein-Bermaringen, Tel.: 07304-929320
2. Vorsitzender: Niels Hahn, Schachenstrasse 1, 72532 Gomadingen
Schatzmeister: Klaus Bernhart, Schützenrain 5, 97816 Lohr a.M.
Schriftführerin: Katja Rieger, 72532 Gomadingen
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
- Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (im Folgenden: Daten) seiner Mitglieder und externer Personen (zusammengefasst im Folgenden: Betroffene) in automatisierter und nichtautomatisierter Form. Unter „Verarbeitung von Daten“ werden z.B. folgende Vorgänge verstanden: Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verwenden, Übermitteln, Verbreiten sowie Löschen von Daten (Artikel 4 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO).
- Die Daten der Mitglieder werden zum Zwecke der Mitgliederverwaltung einschließlich des Beitragseinzugs verwendet. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: Name und Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummern (soweit vorhanden Festnetz und/oder Mobil), E-Mail-Adresse und Datum des Vereinsbeitritts. Außerdem wird als freiwillige Angabe die Bankverbindung erfasst. Die genannten Daten sind - mit Ausnahme der Bankverbindung - Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein und werden, wenn sie dem Verein diese Pflichtdaten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung im Sinne der DSGVO zur Verfügung stellt.
Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. b) DSGVO und hinsichtlich der Bankverbindung Artikel 6 Absatz 1 Buchst. a) DSGVO.
- Zum Zwecke der Zuchtauslese (insbesondere Jugendsichtung, Schwarzwildübungsgatter, Leistungsnachweis) werden von den Eigentümern bzw. Führern der Hunde folgende Daten verwendet: Name, Adresse, Name des Hundes, Geschlecht, Rasse, Zuchtbuchnummer, Bewertung. Von den Zeugen des Leistungsnachweises werden Name, Adresse und Telefonnummer über den Eigentümer des Hundes, dessen Leistung bezeugt wird, erhoben.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO.
- Zum Zwecke der Zucht (einschließlich Zuchtberatung, Führen des Zuchtbuchs und Ausstellung der Ahnentafel) werden folgende personenbezogenen Daten verwendet: Zwingernamen mit Namen und Adresse des Züchters, Name und Adresse des Deckrüdeneigentümers, Namen der Elterntiere und der Großelterntiere mit Zuchtbuchnummern, Ergebnisse der Jugendsichtung; Leistungszeichen Schwarzwild; Sonstige Prüfungen; Name und Geschlecht der Welpen, Name und Adresse der Eigentümer der Welpen.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO und hinsichtlich der Daten des Welpenerwerber Artikel 6 Absatz 1 Buchst. b) DSGVO).
- Zum Zwecke der Außendarstellung werden die Kontaktdaten des erweiterten Vorstands, sowie insbesondere Fotos und Berichte von satzungsmäßigen Veranstaltungen (z.B. Zuchtausleseprüfungen, Mitgliederversammlungen) ggf. mit Namen von Vereinsmitgliedern und externen Teilnehmern, Name des Hundes, Zuchtbuchnummer und Bewertung auf der Vereinswebsite plotthound-deutschland.de veröffentlicht. Zudem werden auf der Internetseite aktuelle Würfe mit Namen des Züchters, Namen und Zuchtbuchnummern der Elterntiere eingestellt.
Bei Anfragen über das Kontaktformular der Website werden Namen und E-Mailadresse verarbeitet.
Die Veröffentlichung/ Übermittlung der genannten und ggf. weiterer Daten sowie Fotos erfolgt nur mit Einwilligung der betroffenen Person (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchst. a) DSGVO).
Bei Besuch der Website wird aufgrund berechtigten Interesses des Vereins die IP-Adresse verarbeitet (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchst. f) DSGVO).
- Empfänger der personenbezogenen Daten
Die Daten der Betroffenen werden den Mitgliedern des erweiterten Vorstands und ggf. sonstigen Vereinsmitgliedern und externen Personen soweit zur Kenntnis gegeben, wie es deren Ämter oder Aufgaben für den Verein erfordern (z. B. Richter und Richteranwärter bei Zuchtausleseprüfungen).
Zuchtrelevante Daten werden ggf. an Eigentümer potentieller Zuchttiere zur Kenntnis gegeben.
Auf der Internetseite veröffentlichte Daten sind allen Webseitenbesuchern zugänglich.
- Drittlandtransfer
Personenbezogene Daten der Mitglieder werden nicht an ein Drittland oder eine Internationale Organisation übermittelt.
- Speicherdauer
- Die Daten der Betroffenen werden spätestens 10 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung, die Zuchtauslese oder die Zucht nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
- Die für die Zuchtauslese und die Zucht zur Erfüllung der Satzungszwecke und aufgrund eines berechtigten Interesses des Vereins erhobenen Daten werden spätestens mit Erlöschen des Vereins gelöscht.
- Soweit die Datenerhebung auf der erteilten Einwilligung des Betroffenen beruht, werden die Daten im Falle des Widerrufs unverzüglich gelöscht.
- Die IP-Adressen, die beim Besuch der Vereinswebsite gespeichert werden, werden nach 30 Tagen gelöscht.
- Betroffenenrechte
- Dem Betroffenen steht ein Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) oder Löschung (Artikel 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) zu. Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den unter 1. genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.
- Soweit eine Einwilligung des Betroffenen zur Verwendung seiner Daten erforderlich ist, kann diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Der Betroffene hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an den unter 1. genannten Verantwortlichen gesandt werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
- Dem Betroffenen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Diese ist im Bundesland Baden-Württemberg:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, E-Mail: